Bei uns gilt die jeweils aktuelle Rechtsverordnung, d.h. ab dem 04.03.2022 obligatorisch die 3-G-Regel.
Das heißt, dass nur Personen, die Ihre zweite Impfung erhalten haben bzw. bereits Genesene mit Tagesaktuellem Covid-Testnachweis tanzen dürfen. Personen die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, dürfen ohne Covidtest teilnehmen. Hierfür benötigen wir einen entsprechenden gesetzlich genehmigten Nachweis wie Impfausweis, ärztliche Bescheinigung oder Ähnliches und einen amtlichen Lichtbildausweis.
Wir sind verpflichtet im Falle einer Infektion die Infektionsketten nachzuweisen. Aus diesem Grund können wir Euch nur dann Zutritt zur Tanzschule gewähren, wenn Ihr Euch damit einverstanden erklärt, dass wir im Falle des Bestehens einer gesetzlichen Verpflichtung Eure personenbezogenen Daten, d.h. Euren Namen, Vornamen und Telefonnummer (bzw. wenn uns diese nicht bekannt ist die Adresse) an die zuständige Behörde weitergeben dürfen. Dieses Einverständnis erklärt Ihr mit dem Check-In in die Tanzschule mit Eurer Mitgliedskarte, der Kurskarte oder dem ausfüllen einer Gästekarte.
Wir werden natürlich alle Vorgaben der Behörden zum Hygieneschutz einhalten, deshalb gilt das Motto
„Wir tanzen mit Abstand am besten!“.
Neben den üblichen Hygieneregeln:
ist Ebenso wichtig:
Weitere Informationen bekommen Sie bei uns montags bis freitags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr persönlich oder per Mail.
Das Team der ADTV Tanzschule Walter Bartel