Eine Anmeldung erfolgt unter Zugrundelegung folgender Geschäftsbedingungen:
Meine Anmeldung ist verbindlich, d.h. die Tanzschule ist berechtigt, den Beitrag auch beim Fernbleiben vom Unterricht zu verlangen.
Kein Unterricht findet statt während des INTAKO (Internationaler Tanzlehrerkongress), Ostersonntag und -montag, Pfingstsonntag und -montag, zwei Wochen während der Sommerzeit (letzte Juli- u. erste Augustwoche) und in der Zeit vom 24.12. bis zum 01.01. d. J. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Im Jahreshonorar sind die Zeiten, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt.
Beendigung der Mitgliedschaft Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der gebuchten Mitgliedschaftsdauer (Grundlaufzeit). Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie für die Kündigung unser einfaches „Quick Checkout“ Formular, den Link auf unserer Website oder schreiben uns eine Mail.
Sofern krankheitsbedingt die längerfristige Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft (Ruhezeit) vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann zum nächsten Fälligkeitstermin des Beitrages eingerichtet werden, sofern jeweils mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
– Tanzunfähigkeit (allgemeine Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus)
– Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Im Falle einer Ruhezeit verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer, in der die Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt wurde. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder Krankheit, die dauerhaft eine weitere Teilnahme unmöglich macht, kann ich, bei Vorlage einer Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Und… Änderungen der Clubangebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens in den Tanzschulräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Ubrigen ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Die Zahlung des Honorars ist nach Bestätigung der Anmeldung durch die Tanzschule Walter Bartel, spätestens am 1. Kurstag, fällig. Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. wir sind berechtigt, das Kurshonorar auch beim Fernbleiben vom Kursus zu verlangen. Damit dies nicht passiert, beachten Sie bitte unsere Abmeldefrist und -gebühr:
Abmeldung 14 Tage bis 1 Tag vor Beginn: € 25,- p.Pers. – Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (Datum des Poststempels).
Eine Rückzahlung des Honorars bei teilweise oder ganz versäumten Kursstunden erfolgt nicht. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt natürlich eine Rückzahlung des Honorars bzw. Resthonorars.
Diese Anmeldung ist verbindlich, d. h. sie verpflichtet zur Zahlung mindestens eines Monatsbeitrages.
Die Beendung der Mitgliedschaft ist spätestens drei Wochen vor Monatsende möglich und kann nur schriftlich erfolgen.
An Feiertagen ud in den Hamburger Schulferien fndet kein Unterricht statt. Im Monat Juli wird einmalig kein Beitrag fällig. Die Tanzschule Walter Bartel behält sich vor, Kurse zu verlegen, abzubrechen oder Termine zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Und…
Die Ausübung des Tanzens in den Tanzschulräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder derer Mitarbeitern verursacht werden, ist jede haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Die Zahlung des Honorars ist nach Bestätigung der Anmeldung durch die Tanzschule Walter Bartel, spätestens am 1. Kursabend fällig. Die Anmeldung ist verbindlich, d. h. wir sind berechtigt, das Kursushonorar auch beim Fernbleiben vom Kursus zu verlangen. Damit dies möglichst nicht passiert, beachten Sie bitte unsere Abmeldefristen:
Abmeldung 14 bis 8 Tage vorKursbeginn: € 10,- p.Pers.
Abmeldung 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn: € 25,- p- Pers.
Die Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (datum des Poststempels). Durch eine rechtzeitige Abmeldung ermöglichen Sie es vielleicht noch jemand anderem, an dem Kurs teilzunehmen! Sollte die Teilnahme wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht möglich sein, erfolgt bezüglich des Honorars eine Gutschrift für die Teilnahme in einem späteren Quartal. Eine Rückzahlung des Honorars bei teilweise oder ganz versäumten Kursusabenden erfolgt nicht. Die Tanzschule Walter Bartel behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolft natürlich eine Rückerstattung des Honorars bzw. Resthonorars.